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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsbedingungen für unsere Solaranlagen und Dienstleistungen

Stand: 8. Juli 2025

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Brainnn Guidee, Michael Krüger (nachfolgend "Auftragnehmer") und seinen Kunden (nachfolgend "Auftraggeber").

1.2 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

1.3 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Vertragsschluss

2.1 Die Darstellung der Produkte und Leistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum).

2.2 Durch die Übersendung einer Anfrage über das Kontaktformular oder per E-Mail gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.

2.3 Der Auftragnehmer kann dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen nach Zugang annehmen, indem er eine schriftliche Auftragsbestätigung übermittelt oder mit der Ausführung der Leistung beginnt.

2.4 Der Vertrag kommt erst mit der Annahme durch den Auftragnehmer zustande.

§ 3 Leistungsumfang

3.1 Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich der Planung, Installation, Wartung und dem Service von Photovoltaik-Anlagen.

3.2 Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung und den darin bezeichneten Leistungsbeschreibungen.

3.3 Nebenleistungen werden nur dann geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

3.4 Der Auftragnehmer behält sich vor, Leistungen durch qualifizierte Subunternehmer erbringen zu lassen.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Preise.

4.2 Alle Preise verstehen sich als Bruttopreise einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.3 Die Zahlung erfolgt nach Maßgabe der in der Auftragsbestätigung genannten Zahlungsbedingungen.

4.4 Bei einem Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.

4.5 Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 5 Ausführungsfristen

5.1 Lieferfristen und Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.

5.2 Die vereinbarten Fristen beginnen mit der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor vollständiger Klärung aller Einzelheiten der Ausführung und vor Erfüllung aller vom Auftraggeber zu erfüllenden Voraussetzungen.

5.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Leistung in Teilleistungen zu erbringen, sofern dies für den Auftraggeber zumutbar ist.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

6.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen rechtzeitig einzuholen, soweit dies nicht ausdrücklich vom Auftragnehmer übernommen wird.

6.2 Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Installationsstelle zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich und für die Installationsarbeiten geeignet ist.

6.3 Erforderliche Vorarbeiten (wie Gerüststellung, Dachsanierung etc.) sind vom Auftraggeber durchzuführen, soweit nicht anders vereinbart.

6.4 Der Auftraggeber hat die örtlichen Gegebenheiten (Statik, Leitungen, etc.) wahrheitsgemäß anzugeben.

§ 7 Gewährleistung

7.1 Für Mängel an der Werkleistung leistet der Auftragnehmer Gewähr nach den gesetzlichen Bestimmungen.

7.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre ab Abnahme der Werkleistung.

7.3 Offensichtliche Mängel sind spätestens zwei Wochen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

7.4 Bei berechtigten Mängelrügen übernimmt der Auftragnehmer nach seiner Wahl die Kosten der Nachbesserung oder Nachlieferung einschließlich der Demontage- und Montagekosten.

7.5 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

§ 8 Haftung

8.1 Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen beruhen.

8.2 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet der Auftragnehmer nur, soweit wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt werden und nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

8.3 Die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt.

8.4 Die Haftung ist der Höhe nach auf die Auftragssumme begrenzt.

8.5 Eine verschuldensunabhängige Haftung sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

9.1 Die gelieferten Sachen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertragsverhältnis Eigentum des Auftragnehmers.

9.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen.

9.3 In der Rücknahme liegt ein Rücktritt vom Vertrag.

§ 10 Geheimhaltung

10.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten Informationen vertraulich zu behandeln.

10.2 Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

10.3 Ausgenommen sind Informationen, die allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf eine Verletzung der Geheimhaltungspflicht zurückzuführen ist.

§ 11 Höhere Gewalt

11.1 Unvorhersehbare, unvermeidbare und schwerwiegende Ereignisse befreien die Vertragsparteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von ihren Leistungsverpflichtungen.

11.2 Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich die betroffene Vertragspartei bereits im Verzug befindet.

11.3 Die Vertragsparteien sind verpflichtet, in angemessenem Rahmen die erforderlichen Informationen unverzüglich zu geben und ihre Verpflichtungen nach Treu und Glauben den veränderten Verhältnissen anzupassen.

§ 12 Kündigung

12.1 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

12.2 Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Vertragspartei trotz Abmahnung nachhaltig gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt.

12.3 Dauerschuldverhältnisse können von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

§ 13 Schlussbestimmungen

13.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

13.2 Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine wirksame und durchführbare Bestimmung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

13.3 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel selbst.

13.4 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

13.5 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

§ 14 Kontaktdaten

Brainnn Guidee
Michael Krüger
Telefon: +49(0)25792017
E-Mail: [email protected]

Diese AGB wurden zuletzt am 8. Juli 2025 aktualisiert.

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